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   BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11   

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BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 (https://dejure.org/2013,11023)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 (https://dejure.org/2013,11023)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 (https://dejure.org/2013,11023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem Ermessen

  • openjur.de

    Leistungsbonus; Auslegung eines Arbeitsvertrags; Festsetzung nach billigem Ermessen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem Ermessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 308 Nr 4 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem Ermessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung eines arbeitsvertraglich eingeräumten, der Festsetzung durch den Arbeitgeber vorbehaltenen Leistungsbonus

  • rewis.io

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem Ermessen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305 ff.; BGB § 315
    Gerichtliche Überprüfung der Festsetzung eines arbeitsvertraglich eingeräumten, der Festsetzung durch den Arbeitgeber vorbehaltenen Leistungsbonus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Einseitige Leistungsbestimmungsrechte nach § 315 ff. BGB fallen aber nicht unter § 308 Nr. 4 BGB, wenn sie darauf beschränkt sind, dem Verwender die erstmalige Festlegung seiner Leistung zu ermöglichen (BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 32; BGH 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 158, 149) .

    Im Streitfall kann der Senat die Entscheidung selbst treffen, weil alle maßgeblichen Tatsachen feststehen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 47) .

    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens iSv. § 315 BGB können sich aus vertraglichen (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 21) oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben, vorliegend aus der BV 2005.

    Die Rettung von Banken diente zudem nicht der Sicherung von Vergütungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Abwehr schwerer Gefahren für die Volkswirtschaft (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 50) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe) .

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe; zur Kontroverse über den Umfang der revisionsrechtlichen Überprüfung: GMP/Müller-Glöge 7. Aufl. § 73 Rn. 10) .

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Auch in diesem Fall ist die Beklagte aber verpflichtet, den Leistungsbonus nach billigem Ermessen festzusetzen und unterliegt die Leistungsbestimmung der vollen gerichtlichen Kontrolle (st. Rspr., zB BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 46) .

    a) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 19) .

    Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 33; 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 39 f; 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 33 f., BAGE 118, 22) .

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    An diese Vorgaben ist die Beklagte gebunden; sind Voraussetzungen für eine zusätzliche Vergütung vertraglich festgelegt, kann sich der Arbeitgeber davon nicht mehr einseitig durch anderweitige Leistungsbestimmung befreien (vgl. zu einer konkreten Zielvereinbarung: BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 620/11 - Rn. 22) .

    Damit sind gegenüber einer Gefährdung des Gläubigers Vorkehrungen getroffen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 620/11 - Rn. 43) .

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    a) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    a) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    a) Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 2011 - 10 AZR 746/10 - Rn. 26; 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 31, BAGE 135, 239; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80) .
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, hat der Bestimmungsberechtigte zu tragen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 90, BAGE 135, 128; BGH 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BGHZ 163, 321) .
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 636/11
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

  • LAG München, 30.03.2011 - 10 Sa 486/10

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 20) .
  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Die vorher geltenden BonusV 1999, BonusV VarGeS 2004 und der Einigungsstellenspruch für das Kalenderjahr 2007 sind für das Kalenderjahr 2008 durch die DV Vergabemodus 2008 abgelöst worden und haben keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (sog. Ablösungsprinzip; st. Rspr., vgl. BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 38 mwN) .

    aa) Die Arbeitsvertragsparteien müssen - auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die Ausgestaltung einer Bonusregelung nicht abschließend festlegen, sondern können beispielsweise auf die Regelungen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verweisen (vgl. zB die Fallgestaltungen in: BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 -; 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - BAGE 139, 296; 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300) .

  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens iSv. § 315 BGB können sich aus vertraglichen oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (BAG 20. März 2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 38; vgl. auch BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 12/20 - Rn. 38) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 201/15

    Schadensersatz für entgangene Bonuszahlung bei unterlassener Zielvorgabe

    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot liegt deswegen jedenfalls dann vor, wenn Gefahr besteht, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt (vgl. z. B. BAG 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - JURIS Rn. 25; BAG 18.05.2011 - 10 AZR 206/10 - JURIS Rn. 29).
  • LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17

    Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis; Voraussetzungen des

    Die Konkretisierung der Leistungspflicht des Heimarbeitnehmers setzt wie bei einem Arbeitnehmer im Wege stillschweigender Vertragsveränderung jedoch voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhaltes für die Zukunft begründen (BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 636/11 - Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2019 - 5 Sa 2396/18

    Eingruppierung einer Verkäufer/innen - regelmäßige Anwendung fremder Sprachen -

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 10 AZR 636/11, Rn. 20).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 20. März 2013 - 10 AZR 636/11, Rn. 25).

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. nur BAG v. 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - Rn. 19, juris; BAG v. 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 20, juris).
  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. wiederum BAG v. 13.11.2013 Rn. 19, aaO, BAG v. 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - Rn. 20, juris).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2018 - 8 Sa 375/17

    Variable Vergütung

    Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (Grundsätze der Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteile vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14, NZA 2016, 1334; vom 20.03.2013 - 10 AZR 636/11, juris; vom 29.08.2012 - 10 AZR 385/11, NZA 2013, 148).

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Leistungsfestsetzung auf Null trotz gegebener Orientierung einer variablen Vergütung auch an der persönlichen Zielerreichung des Arbeitnehmers zulässt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 AZR 636/11, juris), liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür nicht vor.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Weitergabe von Tariflohnerhöhungen -

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. BAG 20.03.2013 - 10 AZR 636/11 - JURIS Rn. 20; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.2015 - 4 Sa 487/14 - JURIS Rn. 30; LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2016 - 3 Sa 529/15 - noch nicht veröffentlicht).
  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 210/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/16
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2017 - 2 Sa 253/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - auflösende Bedingung - Tarifbindung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2015 - 4 Sa 488/14

    Gleichstellungsabrede - fehlende Tarifbindung des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 13.08.2015 - 17 Sa 650/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2015 - 4 Sa 487/14

    Auslegungsgrundsätze Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2021 - 6 Sa 314/20

    Variable Vergütung - Kappungsgrenze

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2017 - 2 Ca 6698/16
  • LAG München, 08.02.2012 - 10 Sa 209/11

    Bonuszahlung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - Wegfall der

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